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Gemeinsam noch heute etwas bewegen

Die Wählergruppe "Zukunft Extertal" wurde im Jahr 2019 mit der Vision und Motivation ins Leben gerufen, unser Extertal zu verbessern und die Weiterentwicklung aller Ortsteile voranzutreiben. 2020 wurde diese Gruppe dann zu einem offiziellen Verein bzw. einer offiziellen Wählergruppe und seitdem beteiligen sich Extertalerinnen und Extertaler in der gemeinnützigen Organisation mit ihrem Know-how, um die gesteckten Ziele aktiv zu unterstützen.

Wir machen Politik vor Ort für Extertalerinnen und Extertaler.

Der Umgang mit heutigen Herausforderungen ruft Personen mit unterschiedlichen

Sichtweisen auf den Plan. Mitbürger, die Probleme lösungsorientiert anpacken wollen und

dabei auch bereit sind, Risiken einzugehen. Zukunft Extertal entstand aus dem Bedürfnis,

die Gemeinde zu unterstützen, und dem Wunsch, auf Worte Taten folgen zu lassen.

Seit 2020 sind wir eine Organisation, die von fortschrittlichen Ideen,

mutigen Handlungen und einer soliden Unterstützung angetrieben wird.

Wir setzen auf:

  • Fairness, Offenheit und Sachpolitik vor Parteipolitik

  • Interessenausgleich durch Kompromissfähigkeit

  • Respekt vor unserer Verwaltung und alle, die sich für unsere Gemeinde einsetzen

  • Kooperation mit allen politischen Kräften im Extertal

Unsere politischen Grundsätze:

Die Wählergruppe "Zukunft Extertal" ist eine parteifreie Gemeinschaft von kommunalpolitisch Interessierten und engagierten Extertaler Bürgern. Wir wollen aus überparteilichen Verantwortungsbewusstsein aktiv und fördernd bei der politischen Entscheidung mitwirken - frei von weltanschaulichen, parteilichen und wirtschaftlichen Interessen.

Wir sind nicht in die Kategorien Rechts, Mitte oder Links einzuordnen.

Wir verfolgen unsere Ziele auf dem Boden des Grundgesetzes und der NRW Landesverfassung. Wir lehnen jeglichen politischen Radikalismus ab.

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Satzung des Vereins Zukunft Extertal
§ 1 Name, Zweck, Sitz
1. Der Verein trägt den Namen „Zukunft Extertal“.
2. Der Verein „Zukunft Extertal“ ist eine Vereinigung von Bürgern der Gemeinde
Extertal, deren Zweck es ist, aktiv durch Mitarbeit in der Gemeindevertretung an der
Erfüllung kommunaler Aufgaben mitzuwirken und das Wohl der Einwohner zu fördern.
Er übt seine Tätigkeit nach demokratischen Grundsätzen und auf der Grundlage und im
Rahmen des Grundgesetzes aus. Er verfolgt ausschließlich kommunal-politische Zwecke.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
4. Der Verein „Zukunft Extertal“ hat seinen Sitz in Extertal. Der Verein soll in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Lemgo eingetragen werden. Nach der Eintragung wird er
den Zusatz e.V. führen.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins „Zukunft Extertal“ können alle Einwohner der Gemeinde Extertal
werden, die nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Nordrhein-Westfalen
wahlberechtigt sind. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
2. Personen, die anderen politischen Gruppen/Parteien angehören, bzw. dort aktiv mitarbeiten,
können kein Mitglied des Vereins „Zukunft Extertal“ werden. In Einzel-/Zweifelsfällen kann
der Vorstand mit einfacher Mehrheit Ausnahmen beschließen.
3. Der Austritt eines Mitgliedes muss durch Einschreibebrief an den Vorstand erklärt werden.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur erfolgen wegen
a) Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
b) das Ansehen der Wählergruppe „Zukunft Extertal“ schädigenden Verhaltens
c) Verleugnung der demokratischen Grundrechte, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind
d) Verstoß während der Mitgliedschaft gegen § 2 Abs. 2.
5. Der Beschluss des Ausschlusses muss dem Mitglied durch Einschreibebrief unter Angabe
von Gründen bekannt gegeben werden. Der Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem
Monat nach Zustellung des Briefes angefochten werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet
endgültig und hat hierzu das betreffende Mitglied zu hören.
Wer ausscheidet hat keinen Anspruch gegen das Vermögen der Wählergruppe und auf
Rückzahlung eventuell gezahlter Beiträge.

§ 3 Beiträge
1. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag von mindestens 50 Euro. Der Mitgliedsbeitrag wir von
der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Die Wählergruppe „Zukunft Extertal“ nimmt für ihre politische Arbeit unverbindlich Spenden
auch von Nichtmitgliedern entgegen.

§ 4 Organe
1. Organe der Wählergruppe „Zukunft Extertal“ sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Vorsitzenden
b) dem/der 2. Vorsitzenden
c) dem/der 1. Schriftführer/in
d) dem/der 1. Schatzmeister/in
e) dem/der 1. Pressesprecher/in
Zukunft Extertal
3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Eine Wiederwahl ist möglich.
4. Der Verein wird nach außen durch den/die 1. Vorsitzende/n und den/die 2. Vorsitzende/n
vertreten.
5. Die Ämter sind ehrenamtlich.

§ 5 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung
anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellen der Tagesordnung.
b) Einberufung der Mitgliederversammlung
c) Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
d) Verwaltung des Vereinsvermögens
e) Erstellen des Jahres- und Kassenberichtes
f) Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
Der/die Schriftführer/in hat über jede Sitzung des Vorstandes und jeder Mitgliederversammlung
eine Niederschrift anzufertigen, die von dem/der Versammlungsleiter und dem/der
Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.

§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle den Verein „Zukunft Extertal“
berührenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für die Richtlinien
örtlicher Kommunalpolitik (Wahlprogramm) und die Aufstellung von Wahlkandidaten.
2. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Eine ordnungsgemäß einberufene
Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
3. Der Vorstand ist berechtigt außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen.
4. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung, die 14 Tage vor
dem Termin erfolgen muss. Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen, die vom Vorstand
aufzustellen ist. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.
Der Vorstand ist berechtigt und auf Antrag von mindestens ⅓ der Mitglieder verpflichtet, eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Wahlen können auf Antrag eines
Mitgliedes mit Beschluss durch einfache Mehrheit der Anwesenden geheim stattfinden.
Satzung ändernde Beschlüsse und ein Beschluss über die Auflösung des Vereins
bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
5. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.

§ 7 Kassenprüfer
1. Zwei Mitglieder des Vereins werden als Kassenprüfer/innen durch die ordentliche
Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
2. Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer/innen
geben ihren Rechenschaftsbericht in der einmal jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung ab.

§ 8 Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde
Extertal unter der Auflage, dass die Gemeinde dieses unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, sofern es nicht zur Begleichung der Schulden des
Vereins gebraucht wird.
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