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AutorenbildZukunft Extertal

Regeln für die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen


Falls Sie oder Du planst an einer Rats- oder Ausschusssitzung teilzunehmen, dann beachtet bitte die Maskenpflicht. Da wir uns momentan über dem Wert von 35 bewegen, gilt bei uns auch die 3-G-Regel. Um als negativ "Getestet" eingeordnet zu werden, reicht ein offizieller negativer Schnelltest aus. Nachfolgend die offizielle Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW:


"Mit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung am Freitag, 20.08.2021, werden die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien nach derzeitigem Stand aufgehoben. Das führt dazu, dass sowohl bei einer Inzidenz von unter 35 im Ratssaal ein Mundschutz von allen getragen werden muss und bei einer Inzidenz über 35 die sog. 3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet) zur Anwendung gelangt. Dies wiederum führt dann zur Testpflicht vor der Teilnahme an Sitzungen als Ratsmitglied oder als Zuhörer, falls die betreffenden Personen nicht immunisiert sind."


§ 2, Abs. 8: …Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen…

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